Wertstoffhof Löbstedter Straße Jena


 


Wertstoffhof Löbstedter Straße Jena
Löbstedter Str. 65
07749 Jena

Kontakt Wertstofhoff Löbstedter Straße Jena
Tel. (03641) 4989-500

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Abfallarten Wertstofhoff Löbstedter Straße Jena

kostenpflichtig:
Baustellenabfall - Gemische aus nichtmineralischen Stoffen von Bautätigkeiten, wie z. B. Linoleum, Tapetenreste, „Sauerkrautplatten“, Plastepaneele, Laminat mit Trittschalldämmung, Zementsäcke, Fenster mit Scheibe
Bauschutt (mineralischen) z. B. Mauerwerk, Ziegel, Betonabbruch, Fliesen, Kacheln, Wandputz
Gipskartonplatten
Bodenaushub – unbelastet
Bitumengemische, Dachpappe
Bau- & Abbruchholz - z. B. Holzpaneele, Fensterrahmen/Türen (ohne Scheiben), unbehandeltes Parkett in Kleinstmengen, Laminat ohne Trittschalldämmung
Mineralfaserabfälle -  Bei der Anlieferung von Mineralfaserabfällen müssen diese unbedingt staubdicht verpackt sein, so dass keine Fasern freigesetzt werden können.
Asbesthaltige Abfälle -  Bei der Anlieferung müssen z. B. Asbestzementplatten unbedingt so verpackt sein, dass keine Fasern freigesetzt werden können. Asbestverpackungen sind auf dem Wertstoffhof erhältlich.
Sperrmüll z. B. textile Fußbodenbeläge ( für gewerbliche Einrichtungen kostenpflichtig*)
Reifen mit und ohne Felge/Schlauch
Flachglas (z. B. Glaseinlegeböden, Autoscheiben, Aquariumglas, Fensterscheiben)

kostenfrei (in haushaltsüblichen Mengen):
Elektro- und Elektronikgeräte auch CDs, CD-ROM, DVD
LED- und Energiesparlampen, Leuchtstofflampen
Altbatterien, Akkus (von Kfz kostenpflichtig)
Mischschrott (z. B. Metalle, Träger, Moniereisen, Heizkörper)
Kunststoffe (z. B. Regentonne, Sandkasten, Gartenmöbel)
Sperrmüll z. B. textile Fußbodenbeläge (für Haushalte kostenfrei *)

Verpackungen (Kartonagen, Pappe, Papier, Leichtverpackungen, Flaschen, Gläser)
Gartenabfälle, Grün-, Ast- und Baumschnitt (für Haushalte kostenfrei *, für Gewerbe, öffentliche Einrichtungen und genehmigte Eigenkompostierer kostenpflichtig)
Gefährliche Abfälle, Schadstoffe (in Emil-Wölk-Str. 13a nur Kleinstmengen)

* Anlieferer von Abfällen/Wertstoffen müssen verbindliche Auskünfte über die Herkunft und Zusammensetzung der Stoffe, erforderlichenfalls auch schriftlich durch Angabe der Personalien, erteilen.

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